Baum fällen in Dreieich: Genehmigung und Fällzeit
Baumschutzsatzung, Fällverbot im Sommer und Antrag beim DLB — was in Dreieich gilt.
Artikel lesenBaumfällung
Fällung, Rückschnitt und Wurzelstock-Entfernung in Dreieich und der Region — auch dort, wo wenig Platz ist. Mit Hinweisen zu Genehmigung und Fällzeit.
Leistung im Detail
Eine Fällung ist Präzisionsarbeit: Wohin fällt der Baum, was steht in der Nähe, wie kommt das Holz weg? Steht der Baum nah an Haus, Zaun oder Nachbargrundstück, kann er nicht frei fallen, sondern muss kontrolliert in Abschnitten abgetragen werden.
Auf Wunsch entfernen wir auch den Wurzelstock, damit die Fläche wieder nutzbar ist. Holz und Grünschnitt werden abtransportiert, der Platz bleibt sauber zurück.
Bei der Besichtigung weisen wir Sie auf mögliche Genehmigungspflichten hin. Den Antrag stellt der Eigentümer des Baumes selbst.
Wichtig vor der Fällung: In Dreieich sind im bebauten Bereich Laubbäume ab 90 cm Stammumfang (gemessen in 1 m Höhe) durch die Baumschutzsatzung geschützt; Obstbäume sind mit Ausnahme von Walnuss und Esskastanie ausgenommen. Für eine Fällung ist ein Antrag beim DLB nötig. Im Sommerhalbjahr gelten zusätzlich Einschränkungen.
Genehmigung & Fällzeit im RatgeberMarktübliche Orientierung: kleine Bäume ab etwa 300 €, mittelgroße meist 800 bis 2.500 €, große Bäume über 20 m 2.500 bis 5.000 €. Wurzelstock entfernen ca. 80 bis 350 €. Ein Angebot erhalten Sie nach einem kostenlosen Vor-Ort-Termin.
Kostenlose BeratungLeistungen
Ablauf
Baum, Standort, Zugang und mögliche Genehmigungspflicht ansehen.
Schriftliches Angebot; der Termin liegt in der zulässigen Fällzeit.
Kontrolliert fällen oder in Abschnitten abtragen, wo wenig Platz ist.
Holz und Grünschnitt abfahren, auf Wunsch den Wurzelstock entfernen.
Einsatzgebiet
Hauptsitz Dreieich — Baumfällung übernehmen wir auch in diesen Städten:
Häufige Fragen
Das hängt vom Baum ab: Im bebauten Bereich sind nach der Dreieicher Baumschutzsatzung Laubbäume ab 90 cm Stammumfang (gemessen in 1 m Höhe) geschützt, Obstbäume sind mit Ausnahme von Walnuss und Esskastanie ausgenommen. Für die Fällung eines geschützten Baumes ist ein Antrag beim Dienstleistungsbetrieb Dreieich und Neu-Isenburg (DLB) nötig. Die Einzelheiten stehen in unserem Ratgeber.
Die Stadt Dreieich weist darauf hin, dass vom 1. März bis 30. September ein Fällverbot für Bäume und andere Gehölze gilt und Ausnahmen beantragt werden müssen. Planen Sie Fällungen deshalb möglichst zwischen Oktober und Februar; ob für Ihren Baum eine Ausnahme nötig ist, klären Sie im Zweifel vorab mit der Stadt.
Vor allem Baumhöhe und Aufwand bestimmen den Preis: kleine Bäume kosten marktüblich ab etwa 300 €, mittelgroße meist 800 bis 2.500 €, große Bäume über 20 m 2.500 bis 5.000 €. Wurzelstock-Entfernung und Entsorgung kommen je nach Aufwand hinzu. Ein Angebot erhalten Sie nach der Besichtigung.
Auf Wunsch ja. Der Aufwand hängt von Größe und Zugänglichkeit des Stocks ab und wird im Angebot berücksichtigt.
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