Rasen wird braun oder gelb: Ursachen und Lösungen
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Artikel lesenGartenpflege
Rasen, Hecken, Beete und Grünschnitt in Dreieich, Dietzenbach, Offenbach und der Region — einmalig, saisonal oder als dauerhafte Betreuung.
Leistung im Detail
Ein gepflegter Garten ist keine Frage des einmaligen Aufräumens, sondern des richtigen Rhythmus: Der Rasen braucht im Frühjahr etwas anderes als im August, Hecken und Sträucher haben feste Schnittzeiten, und Beete wachsen ohne Pflege schneller zu, als man denkt. Wir übernehmen die Arbeiten, die Sie nicht selbst erledigen können oder möchten — zur richtigen Zeit und sauber entsorgt.
Wie oft wir kommen, legen wir gemeinsam mit Ihnen fest: einmalig zum Frühjahrs- oder Herbstputz, saisonal für einzelne Arbeiten oder als dauerhafte Betreuung über das ganze Gartenjahr.
Schnittarbeiten richten wir nach dem Naturschutzrecht: Starke Rückschnitte und das Auf-den-Stock-Setzen von Hecken und Gehölzen sind vom 1. März bis zum 30. September untersagt, schonende Form- und Pflegeschnitte bleiben erlaubt (§ 39 Abs. 5 BNatSchG). Größere Rückschnitte legen wir deshalb in die Zeit von Oktober bis Februar.
Marktübliche Orientierung: Gartenpflege wird meist nach Aufwand berechnet — üblich sind etwa 30 bis 50 € pro Arbeitsstunde. Ihr konkretes Angebot erhalten Sie nach einem kostenlosen Vor-Ort-Termin.
Kostenlose BeratungLeistungen
Ablauf
Wir sehen uns Garten und Zugänglichkeit an und klären, was Sie abgeben möchten.
Umfang, Rhythmus und Preis werden schriftlich festgehalten.
Rasen, Schnitt und Beete — jahreszeitengerecht und nach Absprache.
Grünschnitt wird abtransportiert, die Fläche besenrein hinterlassen.
Einsatzgebiet
Hauptsitz Dreieich — Gartenpflege übernehmen wir auch in diesen Städten:
Häufige Fragen
Gartenpflege wird meist nach Aufwand berechnet; marktüblich sind etwa 30 bis 50 € pro Arbeitsstunde. Den Aufwand für Ihren Garten schätzen wir bei einem kostenlosen Vor-Ort-Termin und nennen Ihnen ein schriftliches Angebot.
Schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses sind ganzjährig erlaubt. Starke Rückschnitte und das Auf-den-Stock-Setzen sind vom 1. März bis zum 30. September untersagt (§ 39 Abs. 5 BNatSchG); größere Schnitte legen wir daher in die Zeit von Oktober bis Februar. Unabhängig davon dürfen brütende Vögel nicht gestört werden.
In der Hauptwachstumszeit im Frühjahr und Frühsommer meist einmal pro Woche. Im Sommer sollte der Rasen nicht kürzer als 4 bis 5 cm geschnitten werden, damit er Hitze besser übersteht.
Beides ist möglich — vom einmaligen Frühjahrs- oder Herbstputz bis zur dauerhaften Betreuung. Was für Ihren Garten sinnvoll ist, besprechen wir bei der Beratung.
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